Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den Gewinnspielen von Fruchthof Wulfen Agrar- und Handelsgesellschaft mbH (Wimex Group), nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 10.07.2026, 10 Uhr bis zum Ende der Maislabyrinth Saison 2026 (22.08.2026, 23:59 Uhr). Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, an zwei Gewinnspielen (Eintrittskarten und Geheim-Station) teilzunehmen.


Teilnahme

Gewinnspiel 1 – Eintrittskarten-Gewinnspiel

Zur Teilnahme am Eintrittskarten-Gewinnspiel muss die Eintrittskarte beim Veranstalter abgegeben werden. Die Kontaktdaten können entweder direkt vor Ort oder über das bereitgestellte Online-Formular übermittelt werden. Bei Nutzung des Online-Formulars ist die Nummer der abgegebenen Eintrittskarte anzugeben.

Gewinnspiel 2 – Geheim-Station mit Schätzfrage

Zur Teilnahme am Gewinnspiel „Geheim-Station mit Schätzfrage“ muss die Geheim-Station im Maislabyrinth gefunden und die dort genannte Schätzfrage über das bereitgestellte Formular beantwortet werden. Eine Teilnahme am Eintrittskarten-Gewinnspiel ist hierfür nicht erforderlich.

Die Teilnahme ist jeweils nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist kostenlos.

 

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt an den Gewinnspielen sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Gewinnspiele, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Gewinnspielen.


Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Es handelt sich um zwei unabhängige Gewinnspiele mit jeweils eigenem Lostopf. Folgende Preise werden vergeben:

Gewinnspiel 1 – Eintrittskarten-Gewinnspiel: Präsentkorb mit 2 Eintrittskarten Erwachsene und 2 Eintrittskarten Kinder für den Bergzoo Halle im Wert von 70 Euro.

Nach Teilnahmeschluss wird unter allen gültigen Teilnahmen per Zufallsprinzip ein Gewinner ausgelost.

Gewinnspiel 2 – Geheim-Station mit Schätzfrage: Präsentkorb mit 5 Eintrittskarten Erwachsene und 5 Eintrittskarten Kinder für die Sommerrodelbahn Petersberg im Wert von 55 Euro.

Gewinner ist die Person, deren Schätzung der richtigen Lösung am nächsten kommt.

Sollten mehrere Teilnehmer die gleiche Abweichung zur richtigen Lösung aufweisen oder die richtige Lösung identisch geschätzt haben, entscheidet unter diesen Teilnehmern das Los über den Gewinn.

Die Gewinner der Verlosungen werden spätestens eine Woche nach Ende der Maislabyrinth-Saison über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.


Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Gewinnspiele ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Für die Teilnahme an den Gewinnspielen ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden 6 Wochen nach Aushändigung des Gewinnes gelöscht bzw. vernichtet. Weitere Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden sie hier: Datenschutz

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Maislabyrinth Halle Website (www.maislabyrinth-halle.de) angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht bzw. vernichtet.

 

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Website www.maislabyrinth-halle.de.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team des Maislabyrinths Halle.

         

Ein Event der

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